Verkehrsdelikte unterscheiden sich nach dem Grad der dahinter stehenden „kriminellen Energie“ in Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Ordnungswidrigkeiten
Im Straßenverkehr gelten viele Vergehen als Ordnungswidrigkeit. Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung, für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Abs. 1 OWiG). Bei einigen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben der Geldbuße bzw. Bußgeld auch ein Fahrverbot verhängt werden. Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel dann angenommen, wenn ein geringer Unrechtsgehalt hinter einer Tat steht, also beispielsweise das sog. Falschparken, aber auch ein Rotlichtverstoß, sofern dieser nicht vorsätzlich begangen wurde und keine Gefährdung Dritter zur Folge hatte.
Bei einer Ordnungswidrigkeit wird dem Täter in der Regel eine Geldbuße auferlegt. Diese Sanktionen sind nebst zugrunde liegendem Tatbestand in den verschiedenen Bußgeldkatalogen festgesetzt. Die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit wird durch die zuständige Verwaltungsbehörde übernommen. Das ist in der Regel eine Bußgeldstelle, die im Auftrag der Stadt, Gemeinde oder des Landkreises handelt. Zuständige Ermittlungsbehörde ist stets die Polizei, da es sich um hoheitliche Aufgaben handelt.
Verkehrsstraftaten
Dies sind Straftaten mit Bezug zum Verkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund. Sie sind als Vergehen oder Verbrechen strafbar. Schutzzweck der einschlägigen Normen ist die Gewährleistung der Sicherheit des Straßenverkehrs. Folgende Verstöße sind beispielhaft zu nennen:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§142 StGB)
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§315b StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§315c StGB)
- Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten (§316 StGB)
- Vollrausch (§323a StGB)
- Unterlassene Hilfeleistung (§323c StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch etc.
Keinesfalls vergessen werden dürfen auch Delikte wie fahrlässige Körperverletzung oder gar fahrlässige Tötung, die bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden häufig im Vordergrund stehen. Da kann ganz schnell die Existenz auf dem Spiel stehen!
Weitere Informationen finden Sie auf unserer speziell für den Schwerpunkt STRAFRECHT eingerichteten Website.