Verkehrsstraftaten

Dies sind Straftaten mit Bezug zum Verkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund. Sie sind als Vergehen oder Verbrechen strafbar. Schutzzweck der einschlägigen Normen ist die Gewährleistung der Sicherheit des Straßenverkehrs. Folgende Verstöße sind beispielhaft zu nennen:

Keinesfalls vergessen werden dürfen auch Delikte wie fahrlässige Körperverletzung oder gar fahrlässige Tötung, die bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden häufig im Vordergrund stehen. Da kann ganz schnell die Existenz auf dem Spiel stehen!

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