Mallorca-Klausel

Die Mallorca-Klausel (auch Mallorca-Police genannt) bezeichnet eine Leistung einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die die Deckungssumme einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die für einen Leihwagen im Ausland geschlossen wurde, (mindestens) auf die in Deutschland gesetzlich geforderte Versicherungssummen erweitert (sog. Subsidiärdeckung).

Hintergrund dieser Mallorca-Klausel war zunächst, dass der Abschluss einer Haftpflichtversicherung im europäischen Ausland zwar ebenso verpflichtend ist wie in Deutschland, die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen sich jedoch teilweise signifikant unterschieden.  Waren noch im Jahre 2002 die Mindestdeckungssummen in vielen EU-Ländern deutlich niedriger als in Deutschland, hat die Europäische Union dies zwischenzeitlich weitgehend beseitigt. In der Richtlinie 2009/103/EG legte sie Mindestdeckungssummen für die Kraftfahrzeug-Haftpflicht fest. Danach wurde für Personenschäden ein Mindestdeckungsbetrag von 1,0 Mio € je Unfallopfer oder von 5,0 Mio € je Schadenfall, ungeachtet der Anzahl der Geschädigten und für Sachschäden ungeachtet der Anzahl der Geschädigten 1,0 Mio € je Schadenfall festgelegt. Die meisten europäischen Länder haben die Richtlinie bereits umgesetzt.

Doch beispielsweise in Italien lagen die Deckungssummen für Personenschäden im Jahre 2014 weiterhin bei nur 2,5 Mio € und für Sachschäden bei o,5 Mio €, in Tschechien bei 1,35 Mio € und in Griechenland bei nur 1,0 Mio € für Personen- und Sachschäden.