Der Autokauf von privat

Der Autokauf eines gebrauchten Fahrzeuges aus privater Hand stellt regelmäßig die risikoreichste Form des Autokaufes dar, denn (nur) der Privatverkäufer kann sich wirksam von jeglichen gesetzlichen Gewährleistungspflichten beim Autokauf lösen, in dem er mit dem Käufer einen umfassenden Gewährleistungsausschluss vereinbart, was heute die absolute Regel darstellen dürfte. Immerhin 5% aller privaten Autoverkäufe werden gleichwohl nach einem DAT-Report mit einer sog. Gebrauchtwagengarantie verkauft. Hier spielen oftmals Kontakte zum gewerblichen Autohandel eine Rolle, der dann den Abschluss der entsprechenden Versicherung vermittelt, deren Kosten in der Regel der Verkäufer trägt. Viele private Verkäufer insbesondere hochwertigerer Fahrzeuge, die ohnehin mit dem Nachteil zu kämpfen haben, dass diese keinen Mehrwertsteuerausweis mehr auf den Kaufpreis vornehmen können, sind dazu übergegangen, den weiteren Nachteil der fehlenden Gewährleistung durch das Angebot einer Gebrauchtwagengarantie zu kompensieren.

Weitere Möglichkeiten der Risikominderung für den Käufer eines gebrauchten Fahrzeuges bestehen darin, dass sich die Kaufvertragsparteien auf eine Untersuchung durch eine Sachverständigenorganisation wie TÜV oder DEKRA einigen, deren Kosten dann allerdings der Käufer zu tragen hat. Um Kosten zu sparen, kann auch seitens des Verkäufers mit dessen Werkstatt vereinbart werden, dass das Fahrzeug dort durch den Käufer einer Ankaufsuntersuchung unterzogen wird. In der Regel wird dafür dann eine Hebebühne zur Verfügung gestellt, auf der man dann relativ bequem den Zustand des Unterbodens, der Schweller, des Aufpuffes, der Reifen und der Bremsen zumindest einer Sichtprüfung unterziehen kann. Auch wird man dort Ölfeuchte am Motor oder Getriebe feststellen können. Eine professionelle Untersuchung durch einen Werkstattmeister oder einen Sachverständigen kann dies jedoch nicht ersetzen. Je höher der im Raum stehende Kaufpreis für das Wunschfahrzeug ist, desto intensivere und umfangreichere Untersuchungen sollte der Käufer vornehmen bzw. vornehmen lassen, um spätere Überraschungen möglichst weitgehend zu vermeiden.

In vertraglicher Hinsicht kann man sich durchaus an einschlägigen Vertragsmustern des ADAC orientieren. Diese sind nach unserer Einschätzung ausgewogen und benachteiligen nicht eine der beiden Kaufvertragsparteien.