Wann ist der Autokauf vom Händler zu empfehlen? Gemeinhin unterstellt der Autokäufer, dass gebrauchte Fahrzeuge von Händlern fachmännisch geprüft und gegebenenfalls repariert worden sind. Dies sollte bereits aus der gesetzlichen Verpflichtung herrühren, für Sachmängel zu haften. Dies nennt man Gewährleistung. Oftmals wird daneben auch eine sog. Gebrauchtwagengarantie angeboten oder unaufgefordert gewährt. Beim Autokauf von privat kann man nach den gleichen Vorurteilen vielfach günstigere Preise oder sogar echte „Schnäppchen“ machen.
Beide Annahmen sind jedoch nicht immer richtig. Die Erfahrung lehrt, dass man beim Autokauf vom Händler durchaus differenzieren muss. Junge Gebrauchtfahrzeuge mit einem noch relativ hohen Einstandspreis findet man überwiegend bei markengebundenen Autohäusern. Diese sind neben der gesetzlichen Gewährleistung nahezu immer auch mit einer Gebrauchtwagengarantie versehen, die in den ersten 6 Monaten, in denen ohnehin die gesetzliche Vermutung für das Vorliegen eines Mangels bereits bei Übergabe des Fahrzeuges besteht, eher die wirtschaftlichen Interessen des Händlers schützt, denn hinter dieser Gebrauchtwagengarantie steht eine Versicherungsgesellschaft. In den folgenden 6 Monaten bis zum Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht schützt die Gebrauchtwagengarantie dann eher die Interessen des Käufers, denn dieser muss nicht den Nachweis führen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, was ungleich schwieriger ist, als man annimmt. Denn nicht alles, was mangelhaft ist, ist auch ein beachtenswerter Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts. Vielfach handelt es sich auch um Verschleiß, der dann nicht von der Gewährleistung, oft aber noch von der Gebrauchtwagengarantie abgedeckt ist. Klassische Verschleißteile wie Reifen und Bremsen sind nie abgedeckt. Aber auch ein Motor- oder Getriebedefekt kann im Einzelfall gerade bei höheren Kilometerleistungen bereits Verschleiß sein, dann greift zumindest die Gebrauchtwagengarantie entsprechend ihrer Bedingungen ein, ggf. auch wegen der höheren Kilometerleistungen mit Abschlägen.
Will man sein aktuelles Fahrzeug in Zahlung geben, ist der Händler oft die „erste Adresse“. In diesen Fällen erspart man sich den nicht zu unterschätzenden Aufwand, das Altfahrzeug selbst zu verkaufen. Je höher die Differenz zwischen Alt- und „Neu“fahrzeug ist, desto höher wird der Inzahlungnahme durch Einpreisung versteckter Nachlässe für den „Neu“wagen ausfallen können.
Je älter hingegen das ins Auge gefasste Objekt der Begierde ist, desto mehr Sinn macht es, auch einen Autokauf von privat ins Kalkül zu ziehen. Die Alternative zum freien Händler ist nur noch marginal, gesetzliche Gewährleistung und auch Gebrauchtwagengarantie helfen wegen der Verschleißproblematik häufig wenig weiter. Es wird alles daran gesetzt, sich der Inanspruchnahme zu entziehen. Auch ist nicht mehr davon auszugehen, dass die Fahrzeuge „auf Herz und Nieren“ geprüft und ggf. instandgesetzt wurden. Die Praxis zeigt vielmehr, dass die Fahrzeuge allenfalls aufgehübscht („aufbereitet“) wurden und lediglich sofort erkennbare Mängel notdürftig abgestellt wurden. Dann aber kann man gleich auf den Autokauf von privat ausweichen, der oft durch teilweise deutlich niedrigere Preise versüßt wird. Die Differenz kann man „beiseite legen“ für unerwartete Reparaturen.