Neuwagengarantie

„Auf die Qualität eines Volkswagen können Sie sich verlassen – garantiert. Die umfassende Neuwagengarantie ab Werk, welche über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht, gilt für zwei Jahre und für alle Mängel in Werkstoff und Werkarbeit. Nur der Verschleiß ist vom Garantieversprechen ausgeschlossen. Voraussetzung für eine Leistung aus der Garantie ist die Einhaltung der vorgeschriebenen Service-Intervalle bei einer vom Hersteller anerkannten Werkstatt.“

So oder ähnlich heißt es bei allen Autoherstellern. In der Tat ist die Neuwagengarantie eine Dienstleistung der Hersteller, die – je nach Dauer – ein ganz entscheidendes Kaufargument sein kann und oftmals auch ist.

Garantielaufzeiten in Deutschland: (Quelle: ADAC)

Hersteller Garantielaufzeit
Alfa Romeo 2 Jahre
Audi 2 Jahre
BMW/Mini 2 Jahre Gewährleistung
Chevrolet 3 Jahre oder 100.000 Kilometer*
Citroën 2 Jahre
Fiat 2 Jahre
Ford 2 Jahre
Honda 3 Jahre oder 100.000 Kilometer*
Hyundai 5 Jahre
Jaguar 3 Jahre
Jeep 2 Jahre
Kia 7 Jahre oder 150.000 Kilometer*
Lada 3 Jahre
Lancia 2 Jahre
Land Rover 3 Jahre oder 100.000 Kilometer*
Mazda 3 Jahre oder 100.000 Kilometer*
Mercedes Benz 2 Jahre
Mitsubishi 3 Jahre oder 100.000 Kilometer*
Nissan 3 Jahre oder 100.000 Kilometer*
Opel 2 Jahre
Peugeot 2 Jahre
Porsche 2 Jahre
Renault/Dacia 2 Jahre
Seat 2 Jahre
Skoda 2 Jahre
Smart 2 Jahre
Subaru 5 Jahre oder 160.000 Kilometer*
Suzuki 3 Jahre oder 100.000 Kilometer*
Toyota/Lexus 3 Jahre oder 100.000 Kilometer*
Volkswagen 2 Jahre
Volvo 2 Jahre

*) Je nachdem, was zuerst eintritt
Die Garantielänge kann bei einigen Herstellern je nach Modell abweichen.