Garantie

Garantie und Gewährleistung werden oft in einem Atemzug genannt, teilweise sogar synonym verwandt. Gleichwohl sind die Unterschiede beträchtlich. Bei der Gewährleistung handelt es sich um gesetzliche Rechte des Autokäufers, während es sich bei der Garantie um vertragliche Ansprüche handelt. Die Garantie ist eine freiwillige, nicht vom Gesetzgeber bestimmte Leistung des Garantiegebers. Die Garantiebedingungen kann der Garantiegeber daher (nahezu) frei bestimmen, während die Bedingungen für die Gewährleistung im Gesetz festgeschrieben sind.

Die Garantie ist daher eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht versprochene oder getätigte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden in Form eines Haltbarkeits- oder Funktionsversprechens. Die Garantiezusage bezieht sich in aller Regel auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile oder des gesamten Fahrzeugs über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.

Eine Garantiezusage darf die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall verringern oder ersetzen, sondern findet immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Gewährleistung Sache des Verkäufers / Händlers ist, während die Garantie Sache des Herstellers ist.