Fahrverbot

Ein Fahrverbot ist ein durch ein Strafgericht oder die Bußgeldbehörde dem Betroffenen als Nebenstrafe auferlegtes Verbot, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art oder einer bestimmten Art auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu führen. Das Fahrverbot kann neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden, wenn eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde. Das Fahrverbot kann mit einer Dauer von 1 Monat bis zu 3 Monaten verhängt werden und wird mit Rechtskraft des entsprechenden Urteils wirksam. Ab diesem Zeitpunkt ist das Führen eines Kraftfahrzeugs als Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar. Das Ende des Fahrverbots wird abhängig von dem Tag berechnet, an dem der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben wird. Das Fahrverbot wird taggenau berechnet.

Ein Fahrverbot aus einem Bußgeldbescheid ist erst dann vollstreckbar, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides ist die Behörde zuständig, die den Bußgeldbescheid mit gleichzeitigem Fahrverbot erlassen hat. Das bedeutet, dass dann die Fahrerlaubnis an die Behörde zu übersenden ist, die als Verwaltungsbehörde den rechtskräftigen Bußgeldbescheid erlassen hatte. Erfolgt eine gerichtliche Entscheidung über den Bußgeldtatbestand, so erfolgt die Vollstreckung des Fahrverbots durch die jeweilige Staatsanwaltschaft.

Die Vollstreckung des Fahrverbots beginnt – wie gesagt – mit dem Tag der Abgabe des Führerscheins in amtliche Verwahrung. Wird der Führerschein hingegen nicht in amtliche Verwahrung gegeben und reagiert der Betroffene auch nicht auf die Aufforderung der Behörde, den Führerschein zu übersenden, erfolgt die Beschlagnahme des Führerscheins.

Beachte: Das Fahrverbot wird wirksam und beginnt mit Rechtskraft der das Fahrverbot anordnenden Entscheidung der Bußgeldbehörde oder des Strafgerichts. Es endet taggenau am Ende der festgelegten Fahrverbotsdauer, die allerdings erst mit Abgabe des Führerscheins bei der Behörde zu laufen beginnt! Anders ausgedrückt: Wer nach Rechtskraft der Entscheidung zu lange zuwartet, um den Führerschein an die zuständige Behörde zu übersenden, verlängert faktisch die Dauer des Fahrverbots um exakt diesen Zeitraum!

In Abgrenzung dazu siehe auch Entziehung der Fahrerlaubnis