Finanzierung

Laut DAT-Report 2015 haben im Jahre 2014 insgesamt 69% der Autokäufer ihren Neuwagen ganz oder teilweise finanziert bzw. geleast. Im Gebrauchtwagenbereich waren dies immerhin noch 36%. Die Finanzierung des Autokaufes spielt daher für viele Autokäufer eine ganz entscheidende Rolle. Gleichwohl wird an diesem Punkt der Investitionsentscheidung oftmals viel zu wenig Augenmerk auf die Konditionen gelegt. Schnell erweist sich bei einer Vollkostenrechnung, dass der mühsam ausgehandelte Nachlass nur noch einen Bruchteil der gedachten Summe ausmacht.

Barzahlung

Es wird oft behauptet, dass Barzahler einen besseren Preis aushandeln können. Nach unseren Erfahrungen ist dies allerdings aktuell nicht mehr der Fall. Die Preisdiskussionen beim Händler, die Durchdringung des Marktes mit sog. EU-Fahrzeugen und massiver Druck der Hersteller auf die Händler durch überzogene Sollverkaufszahlen, gekoppelt an Margenvorteile, haben unter den Händlern zu einem solch ruinösen Wettbewerb geführt, dass oftmals gerade bei Neufahrzeugen im Niedrigpreissegment nicht einmal mehr der Preis für die Übergabeinspektion als Erlös für den Händler verbleibt. Es zählen nur noch Stückzahlen, „koste es, was es wolle“. Da bleibt für den Händler dann meistens nur noch der fromme Wunsch, dass der Kunde dann das Fahrzeug wenigstens noch finanziert, damit der Händler durch die Finanzierungsprovision zumindest noch einen Minimalertrag generiert. Für Kunden mit überschüssiger Liquidität stellt sich der bar bezahlte Autokauf betriebswirtschaftlich immer als die beste Variante dar, dies schlichtweg wegen des Umstandes, dass die Geldanlage bei dem aktuellen Zinsniveau niemals die Zinsen abwerfen kann, die ein finanzierter Autokauf kostet.

Kredit-Finanzierung

Für unterschiedliche Käufergruppen sind unterschiedliche Finanzierungsmodelle zugeschnitten. Eher selten ist dabei die Käufergruppe, die eine hohe monatliche Belastung tragen kann. Für diese kommt der Abschluss eines klassischen Ratenkreditvertrages ohne Anzahlung in Betracht, nach dessen Beendigung der KAufpreis voll bezahlt ist und das Fahrzeug im uneingeschränkten Eigentum des Käufers steht. Wer hingegen eher eine niedrige monatliche Belastung haben möchte, ist mit einer Ballon-Finanzierung am besten bedient. Bei dieser Variante kann eine Anzahlung geleistet werden, beispielsweise durch die Inzahlunggabe des Altfahrzeuges, am Ende der Laufzeit ist dann eine relativ hohe Schlussrate zu zahlen, die betriebswirtschaftlich maximal dem dann zu erzielenden Kaufpreis (Marktwert) entsprechen sollte. Bei einigen Finanzierungsmodellen garantiert der Händler diesen Wert sowohl gegenüber dem Finanzierungsinstitut als auch gegenüber dem Kunden („Drei-Wege-Finanzierung„). Interessant an der „Drei-Wege-Finanzierung“ sind die drei Wahlmöglichkeiten nach Ende der Laufzeit, die dieser Finanzierungsform den Namen geben und für maximale Flexibilität stehen:

  1. Abschlusszahlung leisten und Erlangung des uneingeschränkten Eigentums (wie auch bei den vorherigen Finanzierungsformen).
  2. Anschlussfinanzierung der vereinbarten Abschlusszahlung
  3. Rückgabe des Fahrzeuges an den Händler, soweit dieses die vereinbarte Kilometerleistung nicht überschritten hat und in altersgemäß gepflegtem Zustand ist.
Der Abschluss einer sog. Restschuldversicherung, die beispielsweise bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod des Kreditnehmers eintrittspflichtig ist, ist oftmals Voraussetzung für die Kreditgewährung, sollte aber immer auch dann in Erwägung gezogen werden, wenn eines der durch die Versicherung abzudeckenden Risiken zu existenziellen Folgen bei dem Kreditnehmer und/oder seiner Familie führen würde. Nicht selten nämlich stellt gerade die Finanzierung des Familienfahrzeuges neben der monatlichen Belastung für Miete bzw. den Hauskredit den größten Ausgabeposten einer Familie pro Monat dar.
Bei allen Varianten sollte generell darauf geachtet werden, dass jederzeit eine Ablösung des Autokredites ohne weitere Kosten möglich ist, wenn beispielsweise veränderte Lebensbedingungen oder schlichtweg der Wunsch nach einem anderen Fahrzeug flexible Handlungsmöglichkeiten erfordern. Ein Augenmerk sollte auch darauf gerichtet werden, ob versteckte Zusatzkosten in dem Vertrag enthalten sind, also beispielsweise die zumindest in der Vergangenheit allseits so beliebten Laufzeit unabhängigen Bearbeitumngsgebühren.

Leasing

Das Leasing stellt im Grunde in seinen heutigen Ausprägungsformen auch eine Art Finanzierung dar, denn zumindest bei Abschluss von Leasing-Verträgen im Privatkundenbereich nutzt der Leasingnehmer häufig die nach Abschluss der Leasing-Zeit bestehende Kaufoption, die allerdings vorher vereinbart werden muss. Ansonsten wird das Fahrzeug an den Händler zurück gegeben. Für Geschäftskunden sollen Leasing-Verträge nach allgemeiner Meinung steuerliche Vorteile bieten. Wir vermögen diese Behauptung nicht nachzuvollziehen. Zwar ist es grundsätzlich zutreffend, dass Leasing-Raten als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar sind, wenn das Leasing-Objekt steuerlich dem Leasinggeber zugeordnet ist, also keine Kaufoption vereinbart worden ist. In gleicher Weise gilt dies jedoch auch für die Finanzierung. An die Stelle der Leasingraten tritt dort die Abschreibung des Fahrzeuges sowie die Verzinsung des Kreditbetrages über den Nettokaufpreis.

Im Unterschied zum Leasing, bei dem der Leasinggeber das (in der Regel auf den Händler abgewälzte) Verwertungsrisiko trägt, trägt dieses der Geschäftskunde bei der Finanzierung selbst. In der Vermeidung eben dieses Risikos liegt der Hauptgrund für den Abschluss von Leasingverträgen bei Geschäftskunden. Daneben spielen in eingeschränktem Umfang auch bilanzielle Gründe eine Rolle. Leasingfahrzeuge erscheinen nicht in der Bilanz des Leasingnehmers, die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad verändern sich nicht, was im Rahmen des Finanzratings eines Unternehmens und dessen erwünschter Verbesserung ein beliebtes Gestaltungsmerkmal ist, wenn der zuvor fremd finanzierte Fuhrpark auf eine Leasingflotte umgestellt wird. Ein wesentlicher Nachteil des Fahrzeugleasing im Verhältnis zur Fahrzeugfinanzierung ist die fehlende Flexibilität. Die Verträge sind laufzeitgebunden, ein vorzeitiger Ausstieg ist – wenn überhaupt – nur mit nicht unerheblichen Zusatzkosten verbunden. Dies macht Leasingverträge im Privatkundenbereich aus unserer Sicht schlichtweg uninteressant.

Es existieren Vertragsgestaltungen bei Leasingverträgen mit sog. Restwertabrechnung. Diese verpflichten den Kunden, eine mögliche Differenz zwischen dem zu Vertragsbeginn kalkulierten Restwert und dem Ist-Wert des Fahrzeugs bei Rückgabe auszugleichen. Bei dieser Art leasingvertrag entfällt aus unserer Sicht der entscheidende Vorteil des Leasingvertrages gegenüber der Finanzierung, nämlich die Vermeidung des Verwertungsrisikos. Deswegen raten wir von dem Abschluss derartiger Verträge grundsätzlich ab. Bei einem sog. Kilometer-Leasing wird eine vorher festgelegte Gesamtfahrleistung des Leasingfahrzeuges während der Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Wird diese überschritten, sind die Mehrkilometer zu erstatten, Minderkilometer werden (zu einem geringeren Satz) vergütet.

Finanzierungsrechner

Hier finden Sie einen Finanzierungsrechner von financescout24.de, mit dem Sie sich einen ersten Überblick über anfallende Finanzierungskosten verschaffen können.