Weitere Sachkosten

Der Haftpflichtversicherer übernimmt neben den originären Kosten der Fahrzeugreparatur weitere Sachkosten. Dazu zählen u.a.

  • Sachverständigenkosten
  • Gebühren für die Abmeldung des Fahrzeugs
  • Gebühren für die Anmeldung des neuen Fahrzeugs (bei Totalschaden)
  • Abschleppkosten vom Unfallort zu einer Werkstatt
  • Kosten für einen Mietwagen
  • oder Kosten für Taxifahrten
  • oder Nutzungsausfallentschädigung
  • Auslagenpauschale
  • Rechtsanwaltsgebühren

Bitte lassen Sie sich dazu anwaltlich beraten.