- OLG Nürnberg, Urteil vom 29. Juni 2007 – 8 U 158/07 –, juris
Leitsatz
- Zur Frage der Leistungsfreiheit der Kfz-Versicherung nach der sog. Rennklausel bei einer Gleichmäßigkeitsprüfung.
Orientierungssatz
- 1. Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 2b Nr. 3b AKB muss es sich für einen Risikoausschluss um Fahrveranstaltungen handeln, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.
- 2. Kommt es nach dem Reglement einer Gleichmäßigkeitsprüfung darauf an, zwei von insgesamt zehn Runden möglichst mit der gleichen Zeit zurückzulegen und ist für einen Sieg in diesem Wettbewerb die höchste Geschwindigkeit nicht mit entscheidend, kommt der Ausschlusstatbestand des § 2b Nr. 3b AKB nicht zur Anwendung.
Vollkasko: Anspruch gegen den Versicherer bei Schadenseintritt im Rahmen der Teilnahme an einer Gleichmäßigkeitsprüfung
Mühlhausen
Telefon: 03601 48 32 0
Leinefelde
Telefon: 03605 546 94 88
Gotha
Telefon: 03621 510 18 60 (RAe)
Telefon: 03621 510 18 00 (StB)
oder schreiben Sie hier eine Mail: