Verkehrsinfrastruktur: Schneller planen, zügiger bauen

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Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines neuen Planungsbeschleunigungsgesetzes beschlossen, um schneller planen und zügiger bauen zu können, da Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich oft langwierig und kompliziert seien.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu verkürzen. Damit will die Bundesregierung mehr Dynamik in die Bereiche Verkehr, Infrastruktur, Energie und Wohnen bringen.

Der Entwurf zum Planungsbeschleunigungsgesetz orientiert sich an der „Strategie Planungsbeschleunigung“. Diese hatte das Bundesverkehrsministeriums bereits 2017 auf den Weg gebracht, weil in Deutschland die Genehmigung eines Bauvorhabens – auch im europäischen Vergleich – zu lange dauerte. Einiges ist seitdem geschehen, aber es bedarf weiterer Aktivitäten.

Mit dem neuen Gesetz sollen unter anderem Folgendes möglich sein:
• Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Bau bereits vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses mit vorbereitenden Maßnahmen beginnen.
• Ein Projektmanager sorgt für das effiziente Abwicklung des Planfeststellungsverfahrens.
• Bei Vorhaben, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfordern, kann künftig eine Plangenehmigung erteilt werden.
• Um Doppelprüfungen zu vermeiden, werden im Bereich der Schiene Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt gebündelt.
• Vorhabenträger müssen künftig alle Planungsunterlagen im Internet veröffentlichen – für mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung.

Kernelemente:

1. Doppelprüfungen vermeiden, Schnittstellen reduzieren Bündelung von Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA): Bei Schienenvorhaben soll das EBA, das für die Planfeststellung zuständig ist, auch das vorgelagerte Anhörungsverfahren übernehmen. Verstetigung der Verkehrsentwicklungsprognose: Die Verkehrsentwicklungsprognose des Bundes soll bei Schienenprojekten im Laufe des Genehmigungsverfahrens nur dann aktualisiert werden, wenn eine signifikante Zunahme des Verkehrs und der Lärmbelastung (um mindestens 3 dbA) anzunehmen ist.

2. Effizientere Verfahren, Vorläufige Genehmigung von vorbereitenden Maßnahmen: In bestimmten Fällen kann bereits vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses mit vorbereitenden Maßnahmen oder Teilmaßnahmen begonnen werden.  Beauftragung eines Projektmanagers: Die zuständigen Behörden können in Abstimmung mit dem Vorhabenträger und auf dessen Kosten einen Projektmanager einsetzen, der sie bei der Durchführung des Anhörungsverfahrens unterstützt.

3. Mehr Transparenz und Digitalisierung bei der Bürgerbeteiligung, Mehr Transparenz und Digitalisierung der Bürgerbeteiligung: Der Vorhabenträger wird verpflichtet, ergänzend zu den geltenden Bekanntmachungsregelungen alle Planungsunterlagen im Internet zu veröffentlichen.

4. Gerichtsverfahren zügig abschließen Beschränkung auf eine Gerichtsinstanz: Im Bereich der Schiene wird die bereits bestehende Liste der Vorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht einzige Gerichtsinstanz ist, fortgeschrieben.  Zurückweisung verspäteten Vorbringens: Die zur Begründung einer Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel müssen innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab Klageerhebung beigebracht werden. Das Gericht hat verspätetes Vorbringen der Klägerseite unberücksichtigt zu lassen, wenn diese die Verspätung zu vertreten hat.

Quelle: Pressemitteilungen der BReg und des BMVI v. 18.07.2018

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