Tschechische Fahrerlaubnis in Deutschland – Wohnsitzerfordernis

VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 25. Januar 2016 – 3 K 756/15.NW –, juris

Leitsatz

Vom Ausstellermitgliedstaat eines EU Führerscheins herrührende Informationen müssen nicht den vollen Beweis erbringen, dass der Inhaber des Führerscheins sich im Gebiet des Ausstellerstaats nur für ganz kurze Zeit aufgehalten und dort einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck errichtet hat, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen. Es ist nach der Rechtsprechung des EuGH ausreichend, wenn die Informationen durch den Ausstellermitgliedstaat auf eine solche Fallkonstellation hinweisen.

Orientierungssatz

Vergleiche zum Leitsatz EuGH, Urteil vom 1.3.2012 – Rs C-467/10 -.(Rn.41)