Ab dem 01.09.2018 gelten für alle Neufahrzeuge neue Emissionstests, bevor sie in Europa in Verkehr gebracht werden können.
Die Tests sind seit September 2017 für neue Automodelle vorgeschrieben und werden nun auf alle neuen Fahrzeuge ausgeweitet. „Seit der Aufdeckung des Abgas-Skandals vor drei Jahren haben wir die Spielregeln grundlegend geändert. Die Maßnahmen, die ich veranlasst habe – darunter auch neue Emissions-Tests – erlauben eine bessere Kontrolle des Systems“, so EU-Industriekommissarin Elżbieta Bieńkowska. „Aber man muss ganz klar sagen: Es bleibt noch viel zu tun. Ich denke dabei insbesondere an die laufenden Untersuchungen auf nationaler Ebene, den nach wie vor nicht abgeschlossenen Rückrufprozess für nicht konforme Fahrzeuge und die Anwendung der neuen Bestimmungen über die Typgenehmigung von Fahrzeugen.“ Die neuen Emissionstests (Emissionsmessung im praktischen Fahrbetrieb – „Real Driving Emissions“, RDE), aber auch verbesserte Laboruntersuchungen (nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge – „World Harmonised Light Vehicle Test Procedure“, WLTP) sorgen für zuverlässigere Ergebnisse und helfen so, das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit neuer Fahrzeuge wiederherzustellen.
Das WLTP wurde mit Unterstützung der EU-Kommission von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (United Nations Economic Commission for Europe, UNECE) entwickelt. Es ersetzt den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFC), der die heutigen Fahrbedingungen und Fahrzeugtechnologien nicht mehr angemessen widerspiegelt. Das WLTP wird zum Nutzen der Verbraucher und der Regulierungsstellen sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene CO2- und Kraftstoffverbrauchswerte liefern, die repräsentativer für die tatsächlichen Fahrbedingungen sind. Dies wird einen stärkeren Anreiz zum Einsatz von kraftstoffeffizienten und kohlenstoffarmen Technologien liefern. Im Rahmen der Prüfung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb (RDE) wird der Ausstoß von Schadstoffen – darunter Stickoxiden und Partikeln – mithilfe tragbarer, am Fahrzeug angebrachter Messsysteme auf einer Fahrt unter realen Bedingungen auf der Straße ermittelt. Dies bedeutet, dass das Auto im Freien und auf echten Straßen gefahren wird, wobei es zu zufallsbedingten Änderungen von Parametern wie Beschleunigung, Verzögerung, Umgebungstemperatur und Nutzlast kommt. Das RDE-Verfahren ist kein Ersatz, sondern eine Ergänzung der Laborprüfungen, welche ebenfalls verbessert wurden, damit sie die tatsächlichen Fahrbedingungen besser widerspiegeln und insbesondere realistischere Werte für CO2-Ausstoß und Verbrauch liefern.
Luftverschmutzende Emissionen verursachen in der EU jedes Jahr 400.000 vorzeitige Todesfälle und führen zu Atemwegserkrankungen und erheblichen Gesundheitskosten. Der Stadtverkehr ist mitverantwortlich für die übermäßige Belastung der Luft in zahlreichen städtlichen Gegenden. In den vergangenen Jahrzehnten hat daher die EU unter der Federführung der EU-Kommission Anstrengungen zur schrittweisen Verringerung der Luftschadstoff-Emissionen von Straßenfahrzeugen unternommen. Die Grenzwerte für die Emissionen von Stickoxiden (NOx) für Diesel-PKW wurden von 500 mg/km im Jahr 2000 auf 80 mg/km im Jahr 2014 gesenkt. Zudem werden die Abgastests immer zuverlässiger. Bis September 2017 wurden die Emissionen von Luftschadstoffen im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens, bevor das Fahrzeug auf den Markt gebracht werden durfte, nur im Labor gemessen. Die auf der Straße gemessenen Schadstoffemissionen übertrafen die Werte des Labortests jedoch erheblich. Die EU-Kommission hat daher zwei bedeutende Änderungen vorgenommen, um die Emissionstests strenger zu gestalten und das Vertrauen der Verbraucher wiederherzustellen, nämlich die Verbesserung der Labortests und die Einführung von Tests im praktischen Fahrbetrieb. Die Verbesserung der Emissionstests ist Teil der umfassenderen Bemühungen der EU-Kommission um eine saubere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Automobilindustrie gemäß der Mitteilung der Kommission „Europa in Bewegung“. Initiativen der EU-Kommission gelten u.a. der Luftqualität und den CO2-Normen, der Überarbeitung der Rahmenvorschriften für die Typgenehmigung oder der Unterstützung alternativer Kraftstoffe und der Batterieproduktion.
Quelle: EU-Aktuell v. 31.08.2018