Kollision bei einer Rennveranstaltung: Formularmäßiger Ausschluss der straßenverkehrsrechtlichen Gefährdungshaftung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. Januar 2014 – 1 U 158/12 –, juris

Leitsatz

1. Die straßenverkehrsrechtliche Gefährdungshaftung kann von Teilnehmern einer Veranstaltung , bei der Fahrzeuge auf einer geschlossenen Strecke bewegt werden, gegenüber dem Veranstalter zugunsten anderer Teilnehmer wirksam ausgeschlossen werden.
2. Ein solcher Haftungsausschluss ist grundsätzlich auch durch vom Veranstalter gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen möglich.
3. Fahrfehler von Teilnehmern einer Veranstaltung, die darauf zielt, den Grenzbereich der eigenen Fahrzeuge zu erarbeiten und zu verbessern, begründen nicht schon deshalb den Vorwurf eines grob fahrlässigen Verhaltens, weil besonders hohe Fahrgeschwindigkeiten zu erhöhten Anforderungen an die Fahrzeugbeherrschung führen.