Allein im Dezember 2018 sind 658 neue Klagen beim LG Osnabrück eingegangen, womit die Klagewelle im Zusammenhang mit der sogenannten „Abgasaffäre“ neue Höchststände erreicht.
Hatte sich die Zahl der VW-Verfahren beim LG Osnabrück von Januar bis November 2018 gegenüber dem Jahreseingang 2017, der bei 200 Verfahren lag, auf knapp 360 Zivilverfahren nahezu verdoppelt, erreichte die Zahl der Klagen gegen Fahrzeughersteller wegen vermeintlicher Manipulationen an Dieselmotoren im Dezember 2018 neue Höchststände: Allein im Dezember seien noch einmal 658 neue Klagen hinzugekommen. Damit erreiche die Gesamtzahl der neu eigegangen erstinstanzlichen „Diesel-Verfahren“ 2018 den vierstelligen Bereich. Damit beträfen ¼ der 2018 beim Landgericht eingegangenen Zivilverfahren die Dieselproblematik. Insgesamt seien rechnerisch sechs Richter und noch einmal die gleiche Anzahl von nichtrichterlichen Mitarbeitern ausschließlich mit der Bewältigung der Dieselproblematik beschäftigt. Lege man die für den Landeshaushalt üblichen Personalkostensätze zugrunde, ergebe sich hieraus ein Aufwand von Personal- und Arbeitsplatzkosten von mehr als 1,1 Mio. Euro.
Grund für die Klagehäufung im Dezember könnten Presseberichte sein, es drohe zum Jahresende 2018 eine Verjährung von Ansprüchen gegen die Gesellschaften des Volkswagenkonzerns. Ob dies tatsächlich der Fall sei, werde im Einzelfall die weitere Entscheidungspraxis der Gerichte zeigen müssen. Denn auch in den ersten Tagen des Januar 2019 seien bereits weitere Diesel-Verfahren eingegangen.
Nennenswerte Auswirkungen der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG in Bezug auf Dieselmotoren des Typs EA 189, die seit November 2018 vor dem OLG Braunschweig anhängig sei, seien beim LG Osnabrück bisher nicht festzustellen. „Natürlich wissen wir nicht, ob ohne die Musterfeststellungsklage noch mehr Verfahren eingegangen wären.“, so Landgerichtssprecher Dr. Christoph Sliwka. „Wir erhalten aber jedenfalls nur ganz vereinzelt eine Mitteilung von Klägern, die vor November 2018 hier Klage erhoben haben und sich dann zusätzlich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben.“
Verbraucher haben die Möglichkeit, sich dem Musterverfahren in Braunschweig durch Eintragung in ein Klageregister anzuschließen. Sie haben jedoch weiter auch die Möglichkeit, stattdessen eine individuelle Klage zu führen. Für diese sind nach den allgemeinen Regeln die jeweiligen örtlichen Gerichte zuständig.
juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des LG Osnabrück Nr. 4/19 v. 15.01.2019