Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge

VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 05. November 2015 – 3 L 967/15.NW –, juris

Leitsatz

Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere Kraftfahrzeuge des Halters bedarf einer ihre Auswirkungen auf den betroffenen Halter bzw Fahrzeugführer berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsprüfung und setzt deshalb Ermittlungen über Art und Umfang des Fahrzeugparks sowie eine Prognose voraus, ob über das Fahrzeug, mit dem die der Fahrtenbuchauflage zugrunde liegende Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde, hinaus Verkehrsverstöße mit anderen Fahrzeugen des Halters zu erwarten und ebenfalls nicht aufgeklärt werden könnten.

Zur Verhängung einer Fahrtenbuchauflage nach einer mit einem Motorrad begangenen erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung (173 km/h statt der zulässigen 100 km/h) für alle Personenwagen des Halters