Erhöhte Beweisanforderungen an den Nachweis eines Verkehrsunfalls bei Verdacht der Unfallvorspiegelung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. August 1997 – 10 U 95/97 –, juris

Leitsatz

Die Anforderungen an den Nachweis eines Unfallereignisses sind dann besonders hoch, wenn aufgrund einer Häufung suspekter und in gewissem Sinne gleichförmiger Unfälle die ernsthafte Möglichkeit gegeben ist, daß dem Anspruchsteller (Kläger) betrügerische Machenschaften möglicherweise nicht fremd sind.

Orientierungssatz

1. Eine Unfallhäufung erfordert im Rahmen der Beweiswürdigung zur tatrichterlichen Überzeugungsbildung besondere Wachsamkeit, die sich gerade auch darauf beziehen muß, ob der Unfall fingiert wird. Im Falle bestehender Zweifel und Ungereimtheiten bedarf es beweiskräftiger objektiver Indizien und glaubwürdiger – insbesondere neutraler – Zeugenbekundungen.
2. Zitierungen zum Leitsatz: Anschluß BGH, 13. Dezember 1977, VI ZR 206/75, VersR 1978, 862 und BGH, 13. Dezember 1977, VI ZR 36/76, VersR 1978, 865.