Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Der 26-jährige Angeklagte hatte den Plan gefaßt, seinen Lebensunterhalt durch den Handel mit Fahrzeugen zu finanzieren, die er sich mit Gewalt verschaffen wollte. Er wählte einen 41-jährigen, der ein Audi-Cabrio in einem Anzeigenblatt zum Kauf angeboten hatte, unter mehreren Verkaufsinteressenten als Opfer aus, nachdem er bei einem Besichtigungstermin in Erfahrung gebracht hatte, daß der Mann auch spät abends und allein zu einem Verkaufsgespräch bereit war. Bei der vorgespiegelten Übergabe des Kaufpreises in der Wohnung des Verkäufers in Stuttgart-Stammheim gelang es dem Angeklagten jedoch nicht, sein Opfer wie beabsichtigt überraschend bewußtlos zu schlagen. Es kam zu einem Handgemenge, und der Angeklagte entschloß sich, den Mann, der ihm körperlich weit unterlegen war, zu töten, um doch noch an das Fahrzeug zu kommen. Er fesselte ihn, schob ihm einen Knebel so tief in den Rachen, daß seine Luftröhre sofort verschlossen war, und wartete bis das Opfer erstickt war. Das erbeutete Cabrio konnte er schließlich in Berlin verkaufen. Bevor er sich mit einem weiteren Autoverkäufer treffen konnte, wurde er festgenommen.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Beschluß vom 10. September 2002 – 1 StR 335/02
Karlsruhe, den 20. September 2002
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