KFZ-Zulassung

Die Zulassung eines KFZ erfolgt in der Kfz-Zulassungsstelle beim Straßenverkehrsamt. Viele Autokäufer suchen die Behörde selbst auf, etliche – insbesondere solche, die ein neues Auto, LKW oder Motorrad vom Händler erwerben – bedienen sich jedoch eines externen Zulassungsdienstes oder des Händlers selbst, der die Zulassung des KFZ in manchen Fällen kostenlos, in der Regel jedoch als kostenpflichtige zusätzliche Serviceleistung anbietet. Oft muss der Kunde lediglich die reinen Zulassungsgebühren und die Kosten für die Kennzeichen tragen.

Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für alle Arten der Zulassung, Neuzulassungen , Halterwechsel innerhalb der kreisfreien Stadt bzw. des Landkreises oder Umschreibungen von Fahrzeugen aus einem anderen Zulassungsbezirk. Auch für bloße Kennzeichenwechsel ist diese Behörde zuständig.  Ein nicht unwesentlicher Teil z.B. der Berührungspunkte des Kanzleiinhabers ergibt sich aber durch sog. technische Änderungen an einem Fahrzeug, die zuvor von der in dem jeweiligen Bundesland zuständigen Sachverständigenorganisation (z.B. DEKRA oder TÜV) abgenommen worden sind und die oftmals unverzüglich (!) in die Fahrzeug-Papiere einzutragen sind. Ist dies in der Vergangenheit manchmal eher „lax“ gehandhabt worden, wird heute auf diesen Umstand besonderen Wert gelegt, denn wenn das zeitlich Merkmal der Unverzüglichkeit nicht bzw. nicht mehr gegeben ist, erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.

Nicht zuletzt werden auch Spezialkennzeichen wie Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen von dieser Behörde erteilt: