Reiserecht

Der Tourismus zählt zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen nicht nur in Deutschland. Im Jahr 2022 haben insgesamt rund 53 Millionen Personen eine Urlaubsreise von mindestens fünf Tagen unternommen. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Zuwachs von fünf Prozent. Insgesamt kamen die Deutschen dabei auf über 67 Millionen Reisen mit einer Dauer von fünf Tagen oder länger. Zusätzlich wurden rund 77 Millionen Kurzurlaubsreisen zwischen zwei und vier Tagen unternommen.

Die beliebtesten Reiseziele

Im Jahr 2022 verbrachten etwa 41 Prozent der Deutschen ihren Haupturlaub in Deutschland, das beliebteste Inlandsreiseziel war dabei Bayern, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Das beliebteste europäische Auslandsreiseziel war Spanien. In den Jahren 2020 und 2021 wurde aufgrund der Corona-Pandemie sowohl bei innereuropäischen Reisen als auch bei Fernreisen ein starker Rückgang an Reisenden verzeichnet.

Urlaubsausgaben der Deutschen

Insgesamt gaben die deutschen Urlaubsreisenden im Jahr 2022 rund 79 Milliarden Euro für ihren Urlaub aus. Damit nahm das Ausgabevolumen im Vergleich zum Vorjahr zu, nachdem das Ausgabevolumen aufgrund der Corona-Krise in den Jahren 2020 und 2021 deutlich gesunken war. In Hinblick auf die durchschnittlichen Reiseausgaben für einen Urlaub konnte sogar ein neuer Spitzenwert verzeichnet werden: Hier lagen Ausgaben bei 1.171 Euro pro Person und Reise. (Quelle: Statista)

Kein einheitliches Reiserecht in Deutschland

Die Deutschen erweisen sich damit als eine der reisefreudigsten Nationen überhaupt. Zugleich sagt man ihnen aber auch eine gewisse Streitlust nach, was im Urlaub nicht immer zu ungeteilter Freude führt, sei es seitens des Hotelpersonals oder aber auch der Mitreisenden. Manchmal muss das Wort „Fremdschämen“ in diesem Zusammenhang sogar neu definiert werden. Und dennoch existiert in Deutschland für das Reiserecht kein einheitliches Gesetz, stattdessen handelt es sich vielmehr um einen Sammelbegriff, welcher alle privatrechtlichen Vorschriften, welche die rechtliche Beziehung zwischen Reisenden und Reiseunternehmen definieren, umfasst. Neben den nationalen Vorschriften insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) umfasst das Reiserecht auch europäische Vorschriften und internationale Verträge. Die Fluggastrechte sind zudem ein wichtiger Bestandteil im Reiserecht. Bei Flugausfall, Verspätung oder Annullierung können Sie gemäß der EG-Verordnung 261/2004 und dem Übereinkommen von Montreal ggf. Ihre Ansprüche geltend machen.

Es existiert keine Fachanwaltschaft für Reiserecht, ansonsten hätten sicherlich einige unserer Rechtsanwält*Innen diese inne. Denn hunderte von Reisen und Auslandsaufenthalte erweitern nicht nur Horizonte, sondern bringen auch ein gerütteltes Maß an Erfahrungen mit sich. Wir haben daher das Reiserecht – abhängig auch von dem Umstand, dass Reisen insgesamt immer mit einem Verkehrsmittel verbunden sind – in unserer Kanzlei dem Verkehrsrecht zugeordnet und daher auch auf dieser Website platziert.

Flugverspätungen, Umbuchungen durch den Reiseveranstalter oder sonstige Reisemängel müssen Sie nicht einfach so hinnehmen. Denn als Urlauber können Sie sich auf das Reiserecht berufen und Ihre Ansprüche durchsetzen. Welche gesetzlichen Vorgaben gelten im Reiserecht? Welche Mängel rechtfertigen eine Entschädigung? Und wie können Sie Ansprüche auf Schadensersatz im Reiserecht geltend machen?

Einiges hierzu erfahren Sie auf den Unterseiten oder in der Rubrik „Aktuelles“. All dies kann natürlich eine professionelle anwaltliche Beratung nicht ersetzen.