Der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist lediglich ein Ausschnitt aus dem Tätigkeitsfeld Allgemeindezernat nahezu jeder Rechtsanwaltskanzlei. Nicht ohne Grund verfügen daher über 3.000 Rechtsanwälte in Deutschland über einen dem entsprechenden Fachanwaltstitel, dies im Gegensatz zu ausgewiesenen Spezialdisziplinen wie dem Erbrecht oder dem Handels- und Gesellschaftsrecht, bezüglich derer bundesweit jeweils etwas mehr als 1.000 Fachanwälte existieren. In Thüringen sieht die Lage noch „dramatischer“ aus, der Bereich des Erbrechts beispielsweise wird dort aktuell von lediglich 10 Fachanwälten repräsentiert. Wir halten die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht für irreführend, verbindet doch nahezu jeder Verbraucher damit die oftmals nicht zutreffende Erwartung umfassender Rechtskenntnisse in allen Bereichen rund um das Thema „Auto und Verkehr“.
Daher sei nachfolgend zu den aus unserer Sicht durchaus beschränkten Voraussetzungen zur Erlangung eines entsprechenden Fachanwaltstitels ein Ausschnitt aus der insoweit einschlägigen Fachanwaltsordnung (FAO) veröffentlicht :
§ 14d FAO Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Verkehrsrecht