- OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. August 1997 – 10 U 95/97 –, juris
Leitsatz
- Die Anforderungen an den Nachweis eines Unfallereignisses sind dann besonders hoch, wenn aufgrund einer Häufung suspekter und in gewissem Sinne gleichförmiger Unfälle die ernsthafte Möglichkeit gegeben ist, daß dem Anspruchsteller (Kläger) betrügerische Machenschaften möglicherweise nicht fremd sind.
Orientierungssatz
- 1. Eine Unfallhäufung erfordert im Rahmen der Beweiswürdigung zur tatrichterlichen Überzeugungsbildung besondere Wachsamkeit, die sich gerade auch darauf beziehen muß, ob der Unfall fingiert wird. Im Falle bestehender Zweifel und Ungereimtheiten bedarf es beweiskräftiger objektiver Indizien und glaubwürdiger – insbesondere neutraler – Zeugenbekundungen.