Medizinisch-Psychologische Untersuchung – MPU

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) soll die Fahreignung des Betroffenen überprüfen. Die im Volksmund als „Idiotentest“ bezeichnete Untersuchung stellt eine Prognose zur Verkehrsbewährung des Antragstellers und dient den Fahrerlaubnisbehörden zur Vorbereitung der Entscheidung über die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis als Hilfestellung. Die Prognoseaussage der MPU ist eine auf Fakten und Erfahrung der Begutachtungsstelle aufbauende Wahrscheinlichkeitsaussage über die künftige Entwicklung des Verhaltens des Probanden. Es gilt also, die Zweifel der Führerscheinstelle durch die verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Ergebnisse auszuräumen. Dies stellt sich in der Praxis nicht selten als schwieriges bis aussichtsloses Unterfangen dar.

Daher sind mehr oder weniger seriöse Unternehmen dazu übergegangen, mehr oder weniger seriöse Angebote – teilweise mit Geld-zurück-Garantien – am Markt zu positionieren, um mit der Angst der Menschen Profit zu machen. Nähere Informationen zur MPU erhalten Sie hier, einem Informationsportal der Bundesanstalt für Straßenwesen. Die Durchfallquote lag noch vor einigen Jahren bei über 50%, in den letzten Jahren ist jedoch der Anteil positiver Begutachtungen durch die anerkannten Prüfungsstellen stetig gestiegen, sicherlich auch ein Ergebnis der Bemühungen der BASt.

Dem zur Umgehung der MPU entstandenen sog. Führerscheintourismus (Erwerb einer Fahrerlaubnis im EU Ausland) wurden durch den Gesetzgeber und auch durch das Bundesverwaltungsgericht nach und nach die Grundlage entzogen. Wir empfehlen diese (im Kern sehr teure und mit erheblichem Aufwand verbundene) Vorgehensweise ausdrücklich nicht, sondern verweisen viel mehr auf qualifizierte verkehrspsychologische Fahreignungsberatung im Vorfeld einer MPU, die von Fachpsychologen für Verkehrspsychologie durchgeführt wird.

Die Anlässe zur Anordnung einer MPU sind vielfältig. Der Anteil der Probanden mit dem Themenkomplex Alkohol stellt allerdings von Beginn an die zahlenmäßig größte Gruppe dar, wenn auch in den letzten JAhren mit rückläufiger Tendenz. Im Gegensatz dazu steigt die Anzahl der Probanden mit dem Themenkomplex Drogen bzw. Betäubungsmittel.

Quelle: BASt, 2007

Gegen die Anordnung einer MPU durch die Führerscheinstelle sind nach geltendem Recht Rechtsmittel nicht möglich! Der Gesetzgeber und mit diesem die Rechtsprechung bewertet eine MPU lediglich als eine vorbereitende Handlung im Rahmen einer Verwaltungsentscheidung (sog. Verwaltungsakt) und nicht als Verwaltungsakt selbst.